Das Fachteam zum Thema Kinderschutz erreichen Sie unter
kinderschutz.socius@diebildungspartner.de
Ganzheitlicher Kinderschutz bei SOCIUS – Die Bildungspartner
„Es gibt keine Entschuldigung dafür, den Kindern eine gute Kindheit vorzuenthalten, in der sie ihre Fähigkeiten voll entfalten können.“ (Nelson Mandela)
Als Bildungspartner*innen möchten wir jedem Kind in seiner Entwicklung alle Möglichkeiten bieten, seine individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten auszubauen und es bestmöglich zu begleiten. Dabei orientieren wir uns an den Kinderrechten und entwicklungspsychologischen Theorien sowie dem Bundeskinderschutzgesetz von 2012.
Die Sicherung des Kindeswohls geht bei uns über unseren gesetzlichen Schutzauftrag nach § 8a Abs. 4 des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) hinaus. Wir möchten ein ganzheitliches Kinderschutzkonzept in unseren Einrichtungen umsetzen und sie so zu einem sicheren Ort für Kinder werden lassen.
Die acht Bereiche Strukturen, Handlungsleitfaden, pädagogisches Konzept, Fachwissen der Mitarbeiter*innen, der teamintern erarbeitete Verhaltenskodex inkl. Intervention, Beschwerdewesen, und sexualpädagogisches Konzept bilden dafür die Grundlage und bedingen sich gegenseitig.
Unser Kinderschutz – eine Kurzfassung
Die acht Bereiche rechtliche Grundlagen, Strukturen, Handlungsleitfaden, pädagogisches und sexualpädagogisches Konzept, Fachwissen der Mitarbeiter*innen und der trägerintern erarbeitete Verhaltenskodex inklusive Intervention, sowie das Beschwerdewesen bilden dafür die Grundlage und bedingen sich gegenseitig.
Strukturen des Trägers im Kinderschutz
Die Basis unserer Strukturen bildet jede*r einzelne Mitarbeiter*in des Trägers. Sie haben eine Informationspflicht zum Handlungsleitfaden, haben die jeweilige Fallverantwortlichkeit, führen Elterngespräche und haben die Verantwortung und die Dokumentationspflicht, unter Berücksichtigung des Datenschutzes, in der Risikoeinschätzung. Unterstützung erhalten sie dabei durch die Kinderschutzteamverantwortlichen (KTV), welche in den Einrichtungen als Multiplikator*innen unseres Konzeptes fungieren. Zudem treffen sie sich regelmäßig mit dem Fachteam- Kinderschutz zur Kinderschutz AG, in der das Konzept weiterentwickelt und evaluiert wird, Projekte entwickelt und Fälle besprochen werden.
Rechtliche Grundlagen
Deutschland hat sich 1992 vertraglich dazu verpflichtet die UN-Kinderrechte umzusetzen, die unter anderem in Artikel 3 das Wohl des Kindes benennen als einen Gesichtspunkt der vorrangig zu berücksichtigen ist. Grundsätzlich obliegt den Eltern bzw. Sorgeberechtigten das Recht und die Pflicht zur Erziehung ihres Kindes (Art.6 Abs.2 GG). Sie sind dazu verpflichtet ihre elterliche Sorge zum Wohle des Kindes auszuüben (§ 1627 BGB). Ungeachtet dieser Zuschreibung behält sich der Staat vor über die Ausübung der elterlichen Pflege und Erziehung zu wachen.
Mit dem § 8a SGB VIII zum Schutzauftrag konkretisiert der Gesetzgeber einen allgemeinen staatlichen Schutzauftrag als Aufgabe der Jugendämter, regelt die Beteiligung der freien Träger an dieser Aufgabe und beschreibt Verantwortlichkeiten der beteiligten Fachkräfte der Jugendhilfe.
Wir sehen es als unsere verantwortungsvolle Aufgabe unseren Schutzauftrag, die Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes und die Kinderrechte permanent in unsere pädagogische Arbeit mit einfließen zu lassen.
Alle Mitarbeitenden unterschreiben bei der Einstellung eine Selbstverpflichtungserklärung, werden mit unserem Kinderschutzkonzept vertraut gemacht und müssen alle 5 Jahre ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Pädagogisches Konzept
Jede SOCIUS-Einrichtung verfügt über ein pädagogisches Konzept, welches sich an den Bedürfnissen und am Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen sowie der Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte ausrichtet.
In unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind bzw. der Jugendliche im Mittelpunkt. Wir nehmen jedes Kind und jeden Jugendlichen als eigenständige Persönlichkeit mit eigenen Bedürfnissen und individuellen und familiären Lebensumständen und Besonderheiten wahr. Eine enge Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen im Team, eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft mit den Eltern sowie die transparente Gestaltung unserer pädagogischen Arbeit sind dabei Grundvoraussetzung für einen gelingenden ganzheitlichen Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
Die Umsetzung der Kinderrechte, in dem Kinder und Jugendliche als Ideengeber, aber auch als Beschwerdeführer aktiv einbezogen werden, ist dabei unsere wichtigste Aufgabe. Ziel unserer pädagogischen Arbeit ist es, dass Kinder lernen, welche Rechte sie haben, wie sie sich Recht verschaffen und wie sie selbst Recht tun können. Jährlich setzen wir im November in den Einrichtungen die Kinderrechte in einen besonderen Fokus und rufen zu Aktionen auf.
Eine starke Vernetzung mit internen und externen Fachdiensten und Kooperationspartnern tragen zu einem umfassenden Kinderschutz bei. Ziel unserer Netzwerkarbeit ist der Aufbau einer multiprofessionellen und präventiven Unterstützungsstruktur, orientiert am Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
Die kontinuierliche Beratung und Begleitung durch das Fachteam Kinderschutz trägt zur Qualitätssicherung und -entwicklung im Träger bei.
Sexualpädagogisches Konzept
Der Mensch ist von der Geburt bis zum Tod ein sexuelles Wesen. Sexualität spielt demnach unser ganzes Leben eine wichtige Rolle in unserer Entwicklung. Dabei bildet die Entwicklung der kindlichen Sexualität, die grundlegend anders ist als die Erwachsenensexualität, eine wichtige Grundlage für ihr späteres Leben. Die vier Bereiche Bedürfnisse, Beziehungen, Körper und Geschlecht sollen demnach besondere Berücksichtigung finden.
Um die uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen in der Entwicklung ihrer Sexualität professionell zu begleiten, erarbeiten wir mit allen Teams ab dem SJ 2020/21 unser sexualpädagogisches Konzept.
Fachwissen der Mitarbeiter*innen
Unsere Mitarbeiter*innen werden bei uns in Fortbildungen, pädagogischer Fachberatung sowie in Team- und Studientagen regelmäßig geschult. Dabei legen wir besonderen Wert auf:
• Kenntnisse der Formen und Ursachen von Kindeswohlgefährdung
• Erfahrung in der Gesprächsführung mit Eltern und Kindern
• Kenntnisse über Hilfesysteme
• Etablierung der Kinderrechte im schulischen Ganztag und in der frühkindlichen Bildung
Wir erwarten von allen Mitarbeiter*innen eine professionelle pädagogische Haltung auf dem Fundament der Kinderrechte und ein hohes Maß an Selbstreflexion in der pädagogischen Arbeit.
Trägerinterner Verhaltenskodex
Im Schuljahr 2018/19 wurde der ganzheitliche Verhaltenskodex mit sämtlichen Einrichtungen im Bereich Ganztag und frühkindliche Bildung von SOCIUS prozesshaft entwickelt und durch das Fachteam Kinderschutz begleitet. Im Ergebnis ist ein Verhaltenskodex aller Mitarbeiter*innen von SOCIUS in Form eines Ampelsystems entstanden, welcher Grundlage für unser pädagogisches Handeln ist. Er gibt uns Sicherheit und Orientierung in sensiblen bzw. schwierigen Situationen und ermöglicht die Reflexion unserer eigenen pädagogischen Arbeit als auch in der Zusammenarbeit mit unseren Kolleg*innen. Dabei ist eine Kultur der gegenseitigen Achtsamkeit und Wertschätzung, ein respektvoller Umgang und die Sicherstellung einer offenen Kommunikation und Transparenz unerlässlich.
Es wird aufgezeigt, welches pädagogische Verhalten von uns erwünscht ist, welches Verhalten in manchen Situationen pädagogisch notwendig ist, aber immer im Kontext betrachtet mit den Kindern und Jugendlichen reflektiert werden muss und welches Verhalten grundlegend untersagt und verboten ist.
Der ganzheitliche Verhaltenskodex bietet allen Kindern und Jugendlichen, Eltern und Pädagog*innen einen transparenten Umgang unseres pädagogischen Verhaltens.
Leitgedanken
Die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu erkennen und zu respektieren, sie in ihren Lebenswelten wahrzunehmen und ihre Lebenslagen zu berücksichtigen, sind für uns grundlegende Bestandteile unserer pädagogischen Arbeit. Zu den wichtigsten Grundvoraussetzungen gehört ein klares Vertrauensverhältnis zwischen unseren Mitarbeiter*innen und den ihnen anvertrauten jungen Menschen. Diese Beziehungen sollen von positiver Zuwendung, Wertschätzung, Respekt und Transparenz geprägt sein und schließen einen verantwortungsbewussten Umgang mit Nähe und Distanz ein. Dabei werden individuelle Grenzen der Kinder und Jugendlichen geachtet. Es liegt in der Verantwortung unserer Mitarbeiter*innen, ein angemessenes Nähe-Distanz-Verhältnis herzustellen und sich regelmäßig zu reflektieren.
Intervention
Intervention bei (Verdacht auf) kindeswohlgefährdendem Verhalten von Mitarbeiter*innen gegenüber Kindern und Jugendlichen in Anlehnung an den trägerinternen Verhaltenskodex
Sollte es zu (dem Verdacht von) pädagogischen Fehlverhalten kommen, so gibt es für alle Mitarbeiter*innen und Leitungen ein Flussdiagramm, welches die notwendigen Handlungsschritte zur Intervention darstellt.
Zunächst muss geklärt werden welche Verdachtsstufe vorliegt:
– Vager Verdacht: (mehrfach) beobachtetes Verhalten im gelben Bereich
– Begründeter Verdacht: Bericht von Kindern/ Familien von vermeintlichem Verhalten im gelben oder roten Bereich
– Erhärteter Verdacht: beobachtetes Verhalten im roten Bereich
Dem Flussdiagramm ist zu entnehmen wann die Leitung, die Geschäftsführung, die Mitarbeiter*innen und Familien in welchem Umfang einbezogen werden müssen, welche Handlungsschritte in der Verantwortung der Mitarbeiter*innen liegen und welche von Leitung und/oder Geschäftsführung übernommen werden müssen. Zudem berücksichtigt das Flussdiagramm die drei Ebenen Wohl des Kindes, Wohl der Institution und Fürsorgepflicht bzgl. Mitarbeiter*innen.
Intervention bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch Mitarbeiter*innen gegenüber Kindern und Jugendlichen
Bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch eine*n Mitarbeiter*in gibt das Flussdiagramm die notwendigen Handlungsschritte vor. Ein ergänzender Reflexionsbogen bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch Mitarbeiter*innen bietet Unterstützung bzgl. der Einschätzung:
– Vager Verdacht: merkwürdiges Verhalten
– Begründeter Verdacht: Bericht des Opfers
– Erhärteter Verdacht: Beobachtung des Missbrauchs
Bei allen Verdachtssituationen folgt die Meldung an die Leitung/Geschäftsführung, die in den Handlungsschritten die Ebenen Kindeswohl, Wohl der Institution und Fürsorgepflicht des*der Mitarbeiter*in berücksichtigen und alle notwendigen Schritte (Gespräche, ggf. RSD, ggf. Polizei) einleiten.
Beschwerdewesen
In unserem kindgerechten Beschwerdeverfahren, welches wir im Schuljahr 2019/20 gemeinsam mit den Kindern und SOCIUS-Mitarbeiter*innen entwickelt haben richten wir den Fokus auf vier zentrale Fragen und setzen dabei SOCIUS-eigene Standards:
• Woher wissen Kinder, dass sie sich beschweren können?
• Wo und bei wem können sich die Kinder und Jugendlichen beschweren?
• Wie können sich die Kinder und Jugendlichen beschweren?
• Was passiert mit der Beschwerde der Kinder und Jugendlichen?
Woher wissen Kinder, dass sie sich beschweren können?
Die Kinder und Jugendlichen erfahren mit Beginn ihrer Betreuung durch die SOCIUS-Mitarbeiter*innen über ihre Möglichkeiten der Beschwerde und ihrer Mitsprache durch altersgerechte Materialien. Der Leitung, KTV und den Bezugserzieher*innen kommt dabei eine besondere Multiplikator*innenrolle zu.
Weitere Zugangswege sind über spezielle Projekte zu den Kinderrechten, Sozialtrainings oder im Rahmen des Klassenrats, Morgenkreises oder Kinderparlaments etc., wo den Kindern und Jugendlichen ihre Rechte und Beschwerde- bzw. Mitsprachewege transparent gemacht werden.
Wo und bei wem können sich die Kinder und Jugendlichen beschweren?
Die Kinder und Jugendlichen sollen in ihren Einrichtungen eine Bandbreite an Orten und Personen für ihre Beschwerden und Anliegen nutzen können. Alle SOCIUS-Mitarbeiter*innen fungieren dabei jederzeit als Ansprechpartner*innen in ihren jeweiligen Rollen als Leitung, Bezugserzieher*in, Vertrauenserzieher*in, Schulsozialarbeiter*in, KTV oder Mediator*in. Klassen- und Schulsprecher*innen sowie Streitschlichter*innen und Konfliktlotsen bieten ein offenes Ohr aus den eigenen Reihen. Einrichtungsspezifische Installationen wie Kummerkasten, spezielle Figuren oder eine Kindersprechstunde ergänzen das Angebot.
Wie können sich die Kinder und Jugendlichen beschweren?
Die Kinder und Jugendlichen haben jederzeit die Möglichkeit, auf direktem Weg mündlich oder per Brief schriftlich oder durch ihre Familien ihre Beschwerden und Anliegen mitzuteilen. Dies kann unter Angabe des Namens oder anonym geschehen. Regelmäßige Befragungen durch die pädagogischen Mitarbeiter*innen sichern die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen und die Qualität der pädagogischen Arbeit im Träger.
Was passiert mit der Beschwerde der Kinder und Jugendlichen?
Alle Beschwerden von Kindern und Jugendlichen haben ihre Berechtigung und werden von uns ernst genommen. Dabei ist es wichtig, dass wir ihre Perspektive einnehmen. Die Kinder und Jugendlichen haben dabei einen Anspruch auf eine zeitnahe Rückmeldung innerhalb von einer Woche zur Bearbeitung des Anliegens und auf zeitnahes Handeln durch uns. Vertraulichkeit spielt dabei eine wesentliche Rolle. Deswegen informieren wir die Kinder und Jugendlichen auch über die Personen (Team, Leitung, Eltern, externes Fachpersonal) und nächsten Schritte, in denen ihr Anliegen besprochen werden muss. Kinder und Jugendliche sollen entsprechend ihres Alters und ihres Entwicklungsstandes am klärenden Gespräch und an der Lösungsfindung beteiligt werden, sofern ihr Schutz nicht gefährdet wird. Vereinbarungen werden unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen getroffen. Sofern erforderlich werden zusätzlich externe Stellen, wie z.B. Beratungsstellen, Jugendamt einbezogen. Für Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind Kinder und Jugendliche über die Dauer des gesamten Beschwerdeprozesses zu informieren und dieser ist als solches zu dokumentieren.
Handlungsleitfaden
„Jede Kindeswohl-Diskussion hat es mit dem Dilemma unbestimmter Rechtsbegriffe und relativer Wertsetzungen zu tun, [….] Kindeswohl ist nur über Kommunikation bestimmbar“.
(Reinhart Wolff; Dormagener Kinderschutzkonzept)
Was unter dem Begriff Kindeswohl zu verstehen ist, kann nicht genau definiert werden. Zu unterschiedlich sind Werte, Normen und Erziehungsstile, die sich aus den verschiedenen Religionen und Kulturen ergeben.
Werden die kindlichen Grundbedürfnisse ausreichend befriedigt, so können wir in der Regel davon ausgehen, dass das Kindeswohl gesichert ist. Hinweise darauf gibt uns das Verhalten und Erscheinungsbild des Kindes bzw. beobachtbare Erscheinungsformen einer gesunden Entwicklung.
Für die pädagogischen Fachkräfte ist es unabdingbar jeden Anhaltspunkt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung im Gesamtkontext zu betrachten und mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten ins Gespräch zu gehen und auch zu bleiben. Wir sehen uns gemeinsam mit ihnen als Verantwortungsgemeinschaft zur Sicherstellung des Kindeswohls.
Alle pädagogischen Fachkräfte im Träger verpflichten sich, nach dem ganzheitlichen 4-Phasen Konzept im Kinderschutz zu arbeiten:
Phase 1: Vorbeugen/Prävention
„Vorsorge ist das beste Mittel, Kinder vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen.“
(Netzwerk Kinderschutz)
Ziel ist es das Kind und seine Lebensumgebung bestmöglich kennen zu lernen und ein Vertrauensverhältnis zu dem Kind und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zu seinen Eltern bzw. Sorgeberechtigten aufzubauen.
• Begrüßungsgespräch, in dem die Vorlieben und Abneigungen des Kindes ebenso erfasst werden wie seine gesundheitliche Entwicklung
• Alle Mitarbeiter*innen des Trägers weisen sich im schulischen Ganztag und in der Kita mit Namensschildern aus.
• Regelmäßige anlassfreie Entwicklungsgespräche mit den Eltern, sollen die partnerschaftliche Zusammenarbeit fördern und den Eltern die Möglichkeit bieten mit uns in den Austausch zu treten.
• kontinuierliche Beobachtungen um Veränderungen in der Entwicklung und dem Verhalten des Kindes wahrzunehmen
Dem Träger SOCIUS – die Bildungspartner gGmbH ist es vor allem auch ein Anliegen, die Kinder in ihren Bedürfnissen und Rechten zu stärken und sie darüber kindgerecht und dem Alter entsprechend aufzuklären.
• Vernetzung mit Beratungsstellen, Einrichtungen und Organisationen
• Angebote und Projekte, die die Kinder in ihren Rechten stärken
Phase 2: Anhaltspunkte sammeln und im Team beraten
Die zweite Phase setzt ein, wenn eine pädagogische Fachkraft beim Kind oder im Gespräch mit dem Kind wiederholt Anzeichen (z.B. aggressives oder zurückgezogenes Spiel, Entwicklungsdefizite etc.) wahrgenommen hat.
Nächster Handlungsschritt: Beratung innerhalb des Teams bzw. mit Kolleg*innen, z.B. in Form einer kollegialen Fallberatung, welche immer unter Beachtung des Datenschutzes stattfinden.
Phase 3: Eltern/Sorgeberechtigte beraten
Im weiteren Prozess zur Sicherung des Kindeswohls bei vermuteten Anhaltspunkten folgen nun das Beratungsgespräch und die Zusammenarbeit mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten.
Grundlage hierfür sind alle gesammelten Informationen und Beobachtungen.
Uns ist es wichtig gemeinsam mit den Eltern/Sorgeberechtigten das Kindeswohl wieder zu sichern. Dazu überlegen wir gemeinsam welche Möglichkeiten in den Einrichtungen und im häuslichen Umfeld umsetzbar sind und welche eventuellen Hilfen durch Beratungsstellen etc. notwendig sind.
Dabei haben wir stets das Wohl des Kindes im Fokus. Sollten die Eltern nicht bereit oder nicht in der Lage sein das Kindeswohl mit uns gemeinsam zu sichern oder sollten wir keine Unterstützungsmöglichkeiten haben, ziehen wir das Jugendamt unterstützend hinzu.
Phase 4: Kindeswohl sichern – Gefahr abwenden
Sollten unseren Mitarbeiter*innen so gewichtige Anhaltspunkte auffallen, dass sofortige Gefahr abgewendet werden muss, so steht ihnen hierzu Ablaufplan mit allen notwendigen Schritten zur Verfügung. In diesen Fällen ermöglichen wir eine Begleitung durch Leitung und/oder Kinderschutz Fachteam.
Im Anschluss einer Gefahrenabwendung legen wir großen Wert auf die Reflexion und Aufarbeitung der Situation, sowohl für die Familien als auch für unsere beteiligten Mitarbeiter*innen.
Flussdiagramm – Ablauf zur Vorgehensweise beim Schutzauftrag nach §8a SGB VIII