Aktuelles aus unseren Einrichtungen

„Aufklärung schützt!“ – erster Kinderschutz Fachtag bei SOCIUS

08.02.2022

Ein Beitrag von F. Fuhr

 

Ursprünglich wollten wir uns vor ziemlich genau einem Jahr in großer Runde an der Wilhelm-von Humboldt-Schule bei leckeren Häppchen zu anregenden Gesprächen und fachlichen Inputs treffen. Nach zweimaligen Terminverschiebungen konnten wir uns heute am 02.02.2022 zumindest im online Format zusammenfinden.

Für 35 Kolleg*innen wurde der Vormittag zu einem anregenden Input über kinderrechtsbasierten Kinderschutz und präventive Möglichkeiten bei Aufklärung, Erziehungspartnerschaft und pädagogischem Handeln.

Hierzu hatten wir uns Prof. Dr. Jörg Maywald eingeladen, der auf diesem Gebiet ein wahrer Experte ist, denn er beschäftigt sich schon sein ganzes Berufsleben engagiert und mit viel Leidenschaft damit, die Kinderrechte und deren Umsetzung in die Welt zu tragen.

In seinem Impulsvortrag nahm er uns mit auf die Reise zu den Grundlagen der Kinderrechte, über den familiären Kinderschutz bis hin zum institutionellen Kinderschutz. Dabei lockerten seine vielen Fallbeispiele und die Interaktion mit den Teilnehmenden den Vortrag auf und brachten uns in die eigene Reflexion unserer Erfahrungen.

 


„Die UN- Kinderrechtskonvention bildet einen globalen Kinderrechtestandard, den alle Länder (bis auf eines) ratifiziert und sich damit zur innerstaatlichen Umsetzung verpflichtet haben.“

Bei dem Thema Kinderschutz wird oft an den intervenierenden Aspekt gedacht, um Kindeswohlgefährdung abzuwenden und Kindeswohl möglichst schnell wieder zu sichern. Dafür haben wir unser Konzept, es gibt Handlungsleitfäden von den Jugendämtern und klare Hinweise zum Ablauf, bei kindeswohlgefährdenden Anzeichen.

Jedoch kann das Verständnis von Kinderschutz in einem viel weiteren Sinne betrachtet werden. Die gesamte Prävention für das Wohl der Kinder spielt jeden Tag eine Rolle. Schon in den alltäglichen Begebenheiten können wir kindeswohlsichernd agieren. Aber natürlich auch ganz im Gegenteil kindeswohlbeeinträchtigend (§47 SBG VIII) handeln. Daher ist die Selbstreflexion unserer pädagogischen Handlungen eine der wichtigsten präventiven Mittel, um unsere Einrichtungen zu einem sicheren Ort für Kinder zu machen.

Dabei ist der Umgang mit kindeswohlbeeinträchtigtem Verhalten (z.B. anschreien) ausschlaggebend. „Gewaltfreie Erziehung ist ein schwer zu erreichendes Ideal“, merkte Prof. Dr. Maywald in seinem Vortrag an.

 


„Täglich müssen wir unterschiedliche Kinderrechte miteinander in Balance bringen.“

Täglich müssen wir die verschiedensten Kinderrechte im Interesse des Kindes in Balance bringen. Dabei kommt es häufig zu „Wille-Wohl-Konflikten“. Das heißt der Kindeswille entspricht nicht immer dem Besten für das Kindeswohl. Wie zum Beispiel beim Zähneputzen, Regeln der Rücksichtnahme einhalten oder witterungsgemäße Kleidung.

Die Absprachen mit den Kindern, die nicht selten auch zu Diskussionen über den Wille-Wohl-Konflikt führen, können uns an unsere nervlichen Grenzen bringen. Das kann kindeswohlbeeinträchtigendes Verhalten auslösen. Eine angemessene Reaktion wie Reflexion und vor allem auch das Entschuldigen bei dem betroffenen Kind, sollte Grundlage des pädagogischen Verhaltens sein.

Eine gute Grundlage und Übersicht bietet unser trägerinterner Verhaltenskodex. Er bildet Verhaltensweisen ab, die überdenkenswert oder unerwünscht sind und die deshalb auch besprochen werden müssen.

 


Der Vormittag verging wie im Flug und die geplanten Workshops hätten den Tag noch wunderbar abgerundet. Leider hätten diese im online Format ihre Wirkung verloren. Wir werden sie aber mit Sicherheit nachholen und auch das Thema kinderrechtebasierter Kinderschutz wird uns weiterhin begleiten.

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